Aufgrund der Corona-Pandemie, der aktuell unklaren Entwicklung des Infektionsgeschehens,  möglicher Restriktionen bei der Durchführung von Versammlungen und der Priorisierung des genossenschaftlichen Handelns auf die Einhaltung des Gesundheitsschutzes der Mitglieder haben Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer Sitzung am 17.05.2021 beschlossen, die Beschlüsse der ordentlichen Vertreterversammlung 2021 entsprechend Artikel 2 § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht abweichend von den Regelungen in § 43 Abs. 7 GenG und den satzungsrechtlichen Regelungen schriftlich zu fassen.

Die gewählten Vertreter erhalten – wie in den Vorjahren – schriftlich die entsprechenden Unterlagen.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

Link zur Tagesordnung

Im Rahmen der diesjährigen Vertreterversammlung finden wieder Wahlen zum Aufsichtsrat statt. Sollten Sie als Mitglied der WG Wuhletal eG für dieses Amt kandidieren wollen, reichen Sie bitte Ihre Bewerbung entsprechend § 34 Abs. 6 unserer Satzung mit einem kurzen Lebenslauf bis spätestens 01.06.2021 (Ausschlussfrist!) in der Geschäftsstelle ein. Aufgrund der schriftlichen Beschlussfassung sind die Vertreter schriftlich über die Hintergründe und die Motivation zur Kandidatur zu informieren. Dies wird in Form einer Kurzvorstellung erfolgen und soll neben einem aussagefähigen Foto folgende Angaben enthalten: Adresse, Geburtsjahr, Jahr des Beginns der Mitgliedschaft in der Genossenschaft. In dem Bewerbungstext sollten die Bewerber kurz auf ihren beruflichen Hintergrund, ihr bisheriges Engagement in der Genossenschaft und ihre Motivation für die Übernahme dieses Amtes eingehen. Die Kurzvorstellung sollte eine Seite nicht überschreiten.

Sie finden das Muster als word-Vorlage hier und als pdf-Vorlage hier. Bitte reichen Sie die Kurzvorstellung anhand des Musters mit ein.

Nutzen Sie die Möglichkeit, mit der Übernahme dieses verantwortungsvollen Amtes die Geschicke unserer Genossenschaft mit zu gestalten. Die Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates ergeben sich aus § 25 unserer Satzung. Sollten Sie Detailfragen zu den Anforderungen an das Amt eines Aufsichtsratsmitgliedes haben, steht Ihnen unsere Aufsichtsratsvorsitzende Frau Dr. Sommerfeld – erreichbar über die Geschäftsstelle – gern zur Verfügung.